Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 03.05.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB regeln die Nutzung der von Yu-Yu Lin, Einzelunternehmer, Dorfstr. 14, 23730 Altenkrempe OT Sibstin, USt-ID DE290946364, Telefon 04564 2119990, E-Mail moin@resvo.de (im Folgenden „resvo") betriebenen SaaS-Plattform „resvo" durch gewerbliche Kunden (im Folgenden „Tenant" oder „du").

(2) Tenant ist jeder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer; Verbraucher dürfen die Plattform als Tenant nicht nutzen. Verbraucherrechte der Endgäste, die über die Plattform Reservierungen tätigen, bleiben unberührt und werden vom jeweiligen Tenant gegenüber seinen Gästen erfüllt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Tenants werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, resvo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) resvo ist berechtigt, diese AGB mit einer Vorankündigung von 6 Wochen in Textform zu ändern. Widerspricht der Tenant der Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang in Textform, gilt sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

(1) resvo stellt dem Tenant eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Verwaltung von Tischreservierungen, Walk-Ins, Tischplänen, Gastdaten, Buchungsvorauszahlungen, Anfragen und ergänzenden Modulen (z. B. Zeiterfassung, Kalender-Synchronisation, mobile App) zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem vom Tenant gebuchten Plan in der jeweils aktuellen Fassung unter resvo.de/#preise.

(2) Die Bereitstellung erfolgt über das Internet. resvo schuldet die Bereitstellung der Software bis zum Übergabepunkt Rechenzentrum-Ausgang. Eine ordnungsgemäße Internetverbindung, kompatible Endgeräte sowie ein moderner Webbrowser sind vom Tenant bereitzustellen.

(3) resvo darf einzelne Funktionen weiterentwickeln, ändern oder durch gleichwertige ersetzen, sofern dies für den Tenant zumutbar ist. Wesentliche, für den vereinbarten Vertragszweck nachteilige Änderungen werden mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt; in diesem Fall steht dem Tenant ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

(4) Buchbare Zusatzmodule („Addons", z. B. Zeiterfassung) bilden jeweils einen eigenständigen Vertrag, der parallel zum Hauptvertrag besteht und eigene Laufzeit-, Vergütungs- und Kündigungsregeln haben kann. Die Beendigung des Hauptvertrages beendet automatisch sämtliche Addons zum gleichen Zeitpunkt.

(5) Die mobile resvo-App (iOS / Android) ist Bestandteil der Plattform. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von Apple App Store bzw. Google Play; resvo schuldet keine Verfügbarkeit der App-Stores.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase, Registrierung

(1) Der Vertrag kommt durch die Bestellung eines Plans über my.resvo.de und die Bestellbestätigung von resvo in Textform zustande. Dies kann auch automatisiert durch die Plattform erfolgen.

(2) resvo bietet eine kostenlose Testphase von 14 Tagen (oder gemäß aktuellem Angebot) an. Wählt der Tenant innerhalb der Testphase keinen kostenpflichtigen Plan, endet der Zugang automatisch; ein Vertragsschluss kommt nicht zustande.

(3) Der Tenant muss sich vor Nutzung registrieren und vollständige, richtige Angaben machen. Änderungen (z. B. Firma, Anschrift, Inhaberwechsel, Bankverbindung) sind unverzüglich in den Kontoeinstellungen oder in Textform an resvo mitzuteilen.

(4) Der Tenant hält Zugangsdaten geheim und ist für sämtliche unter seinem Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich. Bei Anhaltspunkten für Missbrauch sperrt resvo das Konto und informiert den Tenant.

§ 4 Pflichten des Tenants

(1) Der Tenant nutzt die Plattform nur im Rahmen geltender Gesetze, dieser AGB und der Plattform-Dokumentation.

(2) Der Tenant ist insbesondere verpflichtet:

  • Inhalte: keine rechtswidrigen, ehrverletzenden, irreführenden, jugendgefährdenden, urheberrechtsverletzenden oder diskriminierenden Inhalte (Texte, Bilder, Speisekarten, Beschreibungen, Pre-Booking-Mails) einzustellen;
  • Buchungsanfragen: nur Reservierungen anzunehmen, die er auch tatsächlich erfüllen kann; eingegangene Reservierungen pünktlich anzunehmen oder rechtzeitig abzusagen;
  • Gastdaten: mit den über die Plattform übermittelten oder dort gespeicherten personenbezogenen Daten der Gäste DSGVO-konform umzugehen, insbesondere keine zweckfremde Werbung ohne Einwilligung zu versenden;
  • Zahlungen / Vorauszahlungen / Deposits: die Stripe- bzw. PayPal-Bedingungen einzuhalten und Refunds bei berechtigten Ansprüchen der Gäste unverzüglich auszuführen; Chargeback-Risiken trägt der Tenant gegenüber dem Zahlungsanbieter;
  • No-Show / Stornofolgen: Endkunden in transparenter Weise über Stornofristen, Kautionen, Gutscheine und Nichterscheinen-Folgen aufzuklären;
  • Datensicherung: für eigenkritische Daten regelmäßige Exporte (CSV / JSON) über die bereitgestellten Funktionen vorzunehmen; resvo schuldet kein über die Backup-Konzeption hinausgehendes individuelles Backup;
  • Mitarbeiter: seine Mitarbeiter in die Plattform-Nutzung einzuweisen und Berechtigungen sachgerecht zu vergeben;
  • Markenrechte / Drittinhalte: nur Inhalte einzustellen, an denen er die erforderlichen Rechte hält.

(3) Bei Verstoß gegen Abs. 2 ist resvo berechtigt, betroffene Inhalte zu sperren, im Wiederholungsfall den Zugang temporär zu deaktivieren und bei schweren oder wiederholten Verstößen den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 5 Verfügbarkeit, Service-Level, Wartung

(1) resvo gewährleistet eine technische Mindestverfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Kalendermonat, ausgenommen Wartungsfenster und Ereignisse höherer Gewalt.

(2) Geplante Wartungsfenster werden in der Regel mit 48 h Vorankündigung in einem für den Tenant zumutbaren Zeitraum (vorzugsweise außerhalb der typischen Restaurant-Hauptbetriebszeiten) durchgeführt und in den Verfügbarkeitsberechnungen nicht berücksichtigt.

(3) Nicht zur Verfügbarkeit zählen Ausfälle, die auf Drittanbieter (z. B. Stripe, PayPal, Apple Push Notification Service, Google Cloud Messaging, Google Calendar API, AWS, SMS-Gateway, WhatsApp) oder auf Maßnahmen des Tenants oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

(4) Reklamiert der Tenant eine Unterschreitung der Verfügbarkeit, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende, in Textform unter Beifügung von Nachweisen anzuzeigen. Bei nachgewiesener Unterschreitung steht dem Tenant nach Wahl von resvo entweder eine anteilige Gutschrift oder eine Verlängerung der Vertragslaufzeit zu; weitergehende Ansprüche bleiben § 8 vorbehalten.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung

(1) Der Tenant zahlt die monatliche oder jährliche Plan-Gebühr gemäß der bei Buchung gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die monatliche Gebühr wird im Voraus, am ersten Werktag eines Abrechnungszeitraums, fällig. Verbrauchsabhängige Kosten (z. B. SMS und WhatsApp gemäß § 7) werden monatlich nachträglich abgerechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt über die in my.resvo.de hinterlegten Zahlungsmittel (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte über Stripe, PayPal). Der Tenant erteilt durch Hinterlegung das jeweilige Mandat zum automatischen Einzug.

(4) Bei Zahlungsverzug ist resvo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine angemessene Pauschale für Mahnaufwand (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Bleibt der Tenant nach einer Zahlungserinnerung mit Fristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Verzug, ist resvo berechtigt, den Zugang bis zur Zahlung zu sperren und nach erfolgloser zweiter Mahnung den Vertrag fristlos zu kündigen.

(5) Preisanpassung: resvo darf die Preise einmal pro Kalenderjahr mit einer Frist von 60 Tagen in Textform anpassen. Anpassungen, die die Inflationsrate (Verbraucherpreisindex Statistisches Bundesamt) im Jahr der Anpassung um mehr als 5 Prozentpunkte übersteigen, berechtigen den Tenant zur außerordentlichen Kündigung zum Wirksamwerden der Erhöhung; auf dieses Recht weist resvo in der Anpassungsmitteilung gesondert hin. Anpassungen verbrauchsabhängiger Posten (z. B. SMS- und WhatsApp-Stückpreise nach § 7) sind aufgrund von Carrier-Kostenänderungen jederzeit mit 30 Tagen Vorlauf zulässig.

(6) Stripe- und PayPal-Transaktionsgebühren für Endgast-Zahlungen (Deposits / Vorauszahlungen) trägt der Tenant. resvo erhebt hierauf keinen Aufschlag, sofern nicht im Plan ausdrücklich anders vereinbart.

§ 7 Verbrauchsabhängige Kosten

(1) Pro tatsächlich zugestellter SMS bzw. WhatsApp-Nachricht berechnet resvo dem Tenant jeweils 0,12 € zzgl. USt. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Fehlversuche, ungültige Empfängernummern und Versand an Opt-out-Empfänger sind kostenfrei. SMS und WhatsApp sind standardmäßig deaktiviert und müssen vom Tenant in den Einstellungen aktiviert werden. Der aktuelle Verbrauch des laufenden Monats ist im Tenant-Dashboard unter Einstellungen → Plan & Abrechnung jederzeit einsehbar.

(2) Weitere verbrauchsabhängige Posten (z. B. externe E-Mail-Versendung, kostenpflichtige API-Calls) sind in der jeweiligen Plan-Übersicht ausgewiesen. resvo informiert den Tenant rechtzeitig vor Aktivierung.

§ 8 Haftung

(1) resvo haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das 12-fache der durchschnittlichen monatlichen Plan-Gebühr der letzten 12 Monate vor dem schadensbegründenden Ereignis.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgefallene Reservierungen, Reputationsschäden, Folgeschäden, mittelbare Schäden und für Schäden aus Drittanbieter-Ausfällen (Stripe, PayPal, Push-Dienste, SMS-Gateway, Google-/iCloud-Sync, App-Stores) — ist ausgeschlossen, soweit nicht Abs. 1 greift.

(4) Verschuldensunabhängige Haftung von resvo nach § 536a BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von resvo.

§ 9 Datenschutz, Auftragsverarbeitung (AVV)

(1) Soweit resvo im Auftrag des Tenants personenbezogene Daten (z. B. Gastdaten, Mitarbeiterdaten, Buchungsdaten) verarbeitet, ist der Tenant Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und resvo Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

(2) Die Auftragsverarbeitung wird durch die Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV") unter resvo.de/rechtliches geregelt. Die AVV ist integraler Bestandteil dieser AGB; mit der Akzeptanz dieser AGB gilt die AVV gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO als in elektronischer Form geschlossen. Im Konfliktfall hat die AVV Vorrang vor diesen AGB hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.

(3) resvo darf zur Erbringung der Leistungen technische Subunternehmer (z. B. Hosting, Stripe, PayPal, SMS-Gateway, WhatsApp-Cloud-API, Push-Provider) einsetzen. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subunternehmer wird in der AVV bzw. unter resvo.de/subunternehmer geführt. Der Tenant wird über Änderungen informiert; ein Einspruchsrecht des Tenants ergibt sich aus der AVV.

(4) Der Tenant verarbeitet die personenbezogenen Daten der Gäste in eigener Verantwortung gemäß DSGVO. Insbesondere benötigt er für werbliche Folgekommunikation (Newsletter, Marketing-Mails, Bewertungen-Anfragen) eine eigene Rechtsgrundlage.

§ 10 Geistiges Eigentum, Marketing-Lizenz

(1) Sämtliche Rechte an der resvo-Plattform, Software, Designs, Texten, Datenbanken und Marken stehen ausschließlich resvo bzw. ihren Lizenzgebern zu. Der Tenant erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Gebrauch.

(2) Inhalte, die der Tenant in die Plattform einstellt (Texte, Bilder, Speisekarten, Logos), bleiben Eigentum des Tenants. Der Tenant räumt resvo das einfache, weltweite, kostenlose und auf die Vertragslaufzeit zzgl. 12 Monaten beschränkte Recht ein, diese Inhalte zur Erbringung der Leistungen zu vervielfältigen, zu speichern, anzuzeigen und an Endgeräte zu übermitteln.

(3) Referenznennung: Der Tenant räumt resvo das einfache, weltweite und unentgeltliche Recht ein, Name, Firmierung, Logo und Wortmarke des Tenants in Referenz- und Werbeunterlagen (Website, Pitch-Decks, Case-Studies, Social Media) während der Vertragslaufzeit und für 24 Monate danach zu nennen. Der Tenant kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.

(4) Bewertungen, Erfahrungsberichte und allgemeine Verbesserungsvorschläge („Feedback") darf resvo unentgeltlich, dauerhaft und ohne Beschränkung zur Produktverbesserung verwenden.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Bestellbestätigung. Die Mindestlaufzeit richtet sich nach dem gewählten Plan (Monats- oder Jahres-Plan).

(2) Monats-Plan: Vertragslaufzeit unbestimmt; ordentlich kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform.

(3) Jahres-Plan: feste Laufzeit von 12 Monaten; verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform kündigt.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Wichtige Gründe für resvo sind insbesondere: Zahlungsverzug nach § 6 Abs. 4, schwere oder wiederholte Pflichtverletzungen nach § 4, Insolvenzantrag des Tenants, rechtswidrige Inhalte nach Abmahnung.

(5) Kündigungen über my.resvo.de (Konto-Einstellungen → Plan kündigen) erfüllen die Textform-Anforderung.

§ 12 Beendigung, Datenexport, Datenlöschung

(1) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Tenants. Die Plattform bleibt für 30 Tage nach Vertragsende im Read-Only-Modus zugänglich, damit der Tenant seine Daten exportieren kann.

(2) resvo stellt einen CSV- oder JSON-Export der wesentlichen Daten (Buchungen, Gastdaten, Tischpläne, Mitarbeiter, Mediendateien) im Read-Only-Zeitraum bereit. Ein darüber hinausgehender Individual-Export ist gegen Zeitaufwand zum dann gültigen Stundensatz möglich.

(3) Nach Ablauf der Read-Only-Phase löscht resvo personenbezogene Daten innerhalb von 90 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 257 HGB, § 147 AO) entgegenstehen. Aggregierte, nicht personenbezogene Statistiken darf resvo unbefristet behalten.

(4) Backup-Kopien werden nach den in der AVV genannten Zyklen automatisch überschrieben; eine manuelle Sofort-Löschung aus Backups ist technisch nicht möglich.

§ 13 Höhere Gewalt

resvo haftet nicht für Leistungsausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierunter fallen insbesondere großflächige Internet-/Cloud-Ausfälle, Streiks, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Ausfälle wesentlicher Drittanbieter (Stripe, PayPal, AWS, App-Stores, Google-Cloud-Dienste). resvo informiert den Tenant unverzüglich und unternimmt zumutbare Anstrengungen, um die Leistung wiederherzustellen. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts-, Betriebs-, Kunden- und Personaldaten, Preise, Buchungsstatistiken, technische Architektur) während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre danach vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind, (ii) der empfangenden Partei nachweislich vor Mitteilung bekannt waren, (iii) selbständig entwickelt wurden oder (iv) aufgrund Gesetzes / Behörden-Anordnung offenbart werden müssen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand: Soweit der Tenant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Sitz von resvo. resvo ist berechtigt, den Tenant auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Aufrechnung / Zurückbehaltung: Der Tenant darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(4) Abtretung: Der Tenant darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von resvo in Textform abtreten. resvo darf den Vertrag im Rahmen einer Geschäftsveräußerung oder konzerninternen Umstrukturierung auf Dritte übertragen; der Tenant erhält ein Sonderkündigungsrecht binnen 30 Tagen ab Mitteilung.

(5) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Auf das Erfordernis der Textform kann nur in Textform verzichtet werden.

(6) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(7) Verbraucherschlichtung: resvo nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet, da sich die Plattform ausschließlich an Unternehmer richtet.

Bei Rückfragen zu diesen AGB: moin@resvo.de